Image

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tages- und Wochenend-Events sowie Touren

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten unabhängig vom Buchungsweg für sämtliche Verträge über Tages- und Wochenend-Events sowie Touren („Event“) zwischen der Leitz-Park Marketing GmbH („wir“, „uns“, „unsererseits“) und dem bzw. der Teilnehmenden („Teilnehmende“, „Sie“, „Ihnen“, „Ihr“, „Kunde“). Sollten Sie hingegen ein Tages- bzw. Wochenend-Event gebucht haben, das als Reisevertrag i. S. d. Pauschalreiserechts gilt, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen. Maßgeblich ist der von Ihnen an uns zu zahlende Preis, nicht der von uns im Innenverhältnis an etwaige Leistungserbringer zu zahlende Preis. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Vertrag gehen diesen AGB vor.


1.2. Für den Fall, dass in diesen AGB Begrifflichkeiten verwendet werden, die denjenigen des Pauschalreiserechts der §§ 651 a ff. BGB ähneln (z. B. „Veranstaltung“ oder „Veranstalter“), bedeutet das nicht, dass unsererseits eine gewillkürte Pauschalreise angestrebt oder angenommen wird. Zwischen uns kommt vielmehr ein typengemischter Vertrag zustande, der nach § 651 a Abs. 5 Nr. 2 BGB nicht dem nationalen oder europäischen Pauschalreiserecht unterfällt.


1.3. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages.


2. Abschluss des Vertrages


2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisungen oder Bewerbungen von Event-Unterlagen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potenzielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.


2.2. Mit Buchung des Events bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Werktagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form. Bitte beachten Sie: Eine Bestätigung, dass wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages erhalten haben, ist noch keine Buchungsbestätigung, mit dieser kommt der Vertrag also nicht zustande.


2.3. Nehmen wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages an, übersenden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung inkl. Buchungsnummer und Rechnung in Textform (ausgenommen Touren, hier erhalten Sie keine Buchungsnummer und Rechnung). Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Teilnahmezeitraum geltenden aktuellen Hotel- und/oder Leistungsbeschreibung von uns und der Inhalt der Bestätigung/Rechnung.


3. Bezahlung


3.1. Nach Vertragsabschluss wird der gesamte Teilnahmepreis sofort zur Zahlung fällig. Ausgenommen sind Touren, die vor Ort gezahlt werden.


3.2. Leistet der Kunde die Zahlung des Teilnahmepreises nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht der Teilnehmenden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.


3.3. Mit/nach Abschluss des Vertrages übermitteln wir Ihnen das Detailprogramm, das in der Regel aus einer Eventbeschreibung, dem Ablaufplan, einer Auflistung der Leistungen sowie weiteren Informationen zum Event besteht. Wir sind berechtigt, die Aushändigung des Detailprogramms bis zur vollständigen Entrichtung des Teilnahmepreises gemäß den vorstehenden Regelungen zurückzubehalten.


3.4. Die Zahlungsmodalitäten sind in der Angebotsbeschreibung aufgeführt.


4. Leistungsänderungen vor und während der Veranstaltung


4.1. Abweichungen wesentlicher Leistungseigenschaften von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Beginn des Events gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Events nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt auch für Anpassungen des Eventinhaltes und -ablaufes, die den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmenden entsprechen.


4.2. Wir werden Sie über Leistungsänderungen i. S. d. Ziffer 4.1 unverzüglich nach Kenntnis informieren.


5. Rücktritt vor Eventbeginn durch uns


5.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund vor Beginn des Events erfolgende Erklärung von dem Event zurücktreten.


5.2. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer vom Vertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Preis unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt erstatten.


6. Unsere Haftung


6.1. Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.


6.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


6.3. Die Einschränkungen der Ziffern 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


7. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung


Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter:


Leitz-Park Marketing GmbH
Am Leitz-Park 6
35578 Wetzlar
Deutschland
Telefon: 06441-2080-119 | Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr
Telefon: 06441-2080-400 | außerhalb der genannten Zeiten
E-Mail: visitleitzpark@leica-camera.com


Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich verpflichtet Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei:


Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851/7957940
Telefax: 07851/7957941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de


8. Schlussbestimmungen


8.1. Gerichtsstand ist – sofern Sie und/oder die Teilnehmenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – der Sitz von uns, 35578 Wetzlar.


8.2. Sie und/oder die Teilnehmenden sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.


8.3. Für den Vertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Teilnehmenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Teilnehmenden oder eines anderen Staates, nicht zwingend vorgeschrieben ist.


8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages oder Teile derselben/desselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Vertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung, der AGB oder des Vertrages der unwirksamen Regelung nahekommt.


Stand: Mai 2025