
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten unabhängig vom Buchungsweg für sämtliche Verträge über Tages- und Wochenend-Events zwischen der Leitz-Park Marketing GmbH („wir“, „uns“, „unsererseits“, „Reiseveranstalter“) und dem bzw. den Reisenden („Reisende“, „Sie“, „Ihnen“, „Ihr“, „Kunde“), die nach § 651 a Abs. 5 Nr. 2 BGB als Reiseverträge i. S. d. Pauschalreiserechts gelten und daher vorliegend auch als Reiseverträge bezeichnet werden. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Sollten Sie hingegen ein Event gebucht haben, das nicht als Reisevertrag i. S. d. Pauschalreiserechts gilt, gelten unsere Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Tages- und Wochenend-Events sowie Touren.
1.2. Reisende im Sinne dieser AGB sind sowohl diejenigen Personen, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbieten („Anmelder“), als auch die übrigen Reisenden. Für den Fall, dass der Anmelder und die Reisenden personenverschieden sind, weisen wir auf Ziffer 2.3 hin.
1.3. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen der Reisenden werden nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages.
1.4. Begrifflichkeiten
Nachfolgend erklären wir einige Begriffe, die in den folgenden Ziffern häufiger verwendet werden:
1.4.1. „Reisevertrag“: Mit Reisevertrag ist der zwischen uns und den Reisenden zustandekommende Vertrag gemeint, der üblicherweise in einem Pauschalreisevertrag nach § 651 a Abs. 1 BGB besteht. Sollte zwischen uns ausnahmsweise ein anderer Vertrag zustandekommen (z. B. ein Beherbergungsvertrag, also ein Vertrag über die kostenpflichtige Überlassung einer Unterkunft), gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend, soweit nicht zwingend gesetzliche Regelungen vorgehen.
1.4.2. „Dauerhafter Datenträger“: Ein dauerhafter Datenträger (siehe § 126 b BGB) kann z. B. in Papier, Telefaxen, E-Mails, SMS, USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten oder auch einer Sprachnachricht bestehen.
1.4.3. „Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“: Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (§ 651 h Abs. 3 S. 2 BGB).
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisungen oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potenzielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
2.2. Mit Buchung der Reiseleistungen (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Werktagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form. Bitte beachten Sie: Eine Bestätigung, dass wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages erhalten haben, ist noch keine Buchungsbestätigung, mit dieser kommt der Reisevertrag also nicht zustande.
2.3. Sie stehen für alle Verpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für eigene Verpflichtungen ein, soweit Sie diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.4. Nehmen wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages an, übersenden wir Ihnen eine Reisebestätigung und Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotel- und/oder Leistungsbeschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung und Rechnung.
2.5. Vermittler (z. B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z. B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, ändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen und/oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.6. Bei oder unverzüglich nach Vertragschluss wird der Reiseveranstalter den Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Abschrift oder Bestätigung des Reisevertrages auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern die Reisenden nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben.
2.7. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
- der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und
- die Reisenden innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
2.8. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.8.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.8.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.8.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.
2.8.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.8.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig bestellen“ oder eines entsprechenden Buttons im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.8.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.8.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages.
2.8.8. Der Reisevertrag kommt erst durch unsere Reisebestätigung zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Bestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Ziffer 2.8.6, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
3. Bezahlung
3.1 Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag nach Maßgabe der §§ 651 r f. BGB besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
3.2 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, sofern wir unsere Pflichten betreffend die Aushändigung eines Sicherungsscheins erfüllt haben (siehe Ziffern 3.1 und 3.2, Satz 1).
3.3 Eine gegebenenfalls ausstehende Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Einer gesonderten Aufforderung durch uns zur Zahlung des verbleibenden Reisepreises bedarf es nicht.
3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3.5 Mit/nach Abschluss des Reisevertrages übermitteln wir Ihnen das Detailprogramm, das in der Regel aus einer Reisebeschreibung, dem Ablaufplan der einzelnen Reisetage, einer Auflistung der Reiseleistungen sowie weiteren Informationen zum Reisepreis und -datum besteht. Wir sind berechtigt, die Aushändigung des Detailprogramms bis zur vollständigen Entrichtung der Anzahlung oder des Gesamtpreises gemäß den vorstehenden Regelungen zurückzubehalten.
3.6 Die Zahlungsmodalitäten sind in der Angebotsbeschreibung aufgeführt.
4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Beginn der Reise gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
- entweder die Änderung anzunehmen,
- oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten,
- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt.
Wenn die Ersatzreise bei gleicher Beschaffenheit für uns mit geringeren Kosten verbunden ist, werden wir Ihnen den Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB erstatten.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen den Reisepreis gem. Ziffer 5.4 erstatten.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn; Rücktrittskosten; Vertragsübergang
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss uns gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderungen von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Die Entschädigung berechnet sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit den folgenden Stornopauschalen berechnet:
Eingang der Rücktrittserklärung | Entschädigung |
---|---|
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn | 20 % |
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn | 30 % |
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn | 50 % |
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn | 70 % |
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn | 80 % |
ab dem letzten Tag oder Nichtantritt | 95 % |
5.3 Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die uns zustehende Entschädigung wesentlich niedriger als die von uns geforderte Entschädigungspauschale ist.
5.4 Sind wir infolge eines Rücktritts des Reisenden zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet, werden wir Ihnen den bereits gezahlten Reisepreis gem. Ziffer 5.2 erstatten.
5.5 Im Falle eines Rücktritts sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets und sonstige Scheine oder Voucher, die einen Anspruch gegen Dritte gewähren, zurückzugeben.
5.6 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gem. § 651 e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird durch die vorstehenden Bedingungen nicht berührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6. Umbuchungen
6.1 Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten fallen keine weiteren Kosten an, wir berechnen insbesondere keine Bearbeitungsgebühr. Die genauen Kosten für die Umbuchung können Sie gerne vorab bei uns erfragen.
6.2 Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind, unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Das gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt vor Reisebeginn durch uns
7.1 Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund vor Reisebeginn erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten.
Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
7.2 Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 7 vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen den bereits gezahlten Reisepreis gem. Ziffer 5.4 erstatten.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2 Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüber hinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
9. Mängelanzeige
9.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft und können wir aus diesem Grund nicht Abhilfe schaffen, verliert der Reisende das Recht zur Minderung nach § 651 m BGB und den Anspruch auf Schadensersatz nach § 651 n BGB.
9.2 Der Reisende ist verpflichtet, einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte vor Ort an uns, unsere Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
10. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter:
Leitz-Park Marketing GmbH
Am Leitz-Park 6
35578 Wetzlar
Deutschland
Telefon: 06441-2080-119 | Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr
Telefon: 06441-2080-400 | außerhalb der genannten Zeiten
E-Mail: visitleitzpark@leica-camera.com
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Deutschland
Telefon: 07851/7957940
Telefax: 07851/7957941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
11. Pass- und Visa-Erfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
11.1 Wir werden die Reisenden über allgemeine Pass- und Visa-Erfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa unterrichten.
11.2 Es obliegt ausschließlich den Reisenden, sämtliche Pass- und Visa-Erfordernisse sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu erfüllen, die die gebuchte Reiseleistung betreffen.
Insbesondere sind Sie und die Reisenden verpflichtet, die von Ihnen und den Reisenden für die Durchführung der Reise und Erbringung der gebuchten Reiseleistung benötigten Personalausweise, Pässe, Visa, Einfuhrpapiere und sonstigen notwendigen Reisedokumente zu beantragen, auf Richtigkeit zu überprüfen und mitzuführen. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht. Das gilt nicht, wenn wir Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
12. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen und eine solche Versicherung kann auch nicht über uns abgeschlossen werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Gerichtsstand ist – sofern Sie und/oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – der Sitz von uns, 35578 Wetzlar.
13.2 Sie und die Reisenden sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
13.3 Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben/desselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages.
Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung, der AGB oder des Reisevertrages der unwirksamen Regelung nahekommt.
Leitz-Park Marketing GmbH
Am Leitz-Park 6
35578 Wetzlar
Deutschland
Telefon: 06441-2080-119 | Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr
Telefon: 06441-2080-400 | außerhalb der genannten Zeiten
E-Mail: visitleitzpark@leica-camera.com
Stand: Mai 2025